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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 21. September 2026 | Gültig für alle Aufträge ab diesem Datum

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, die zwischen Jolveta (Egger-Lienz-Straße 130, 6020 Innsbruck; nachfolgend "Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber geschlossen werden. Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 1 Abs. 2 KSchG, also natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Das österreichische Recht, insbesondere das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Unternehmensgesetzbuch (UGB), findet Anwendung.

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Erteilung des Auftrags berechtigt ist und die erforderlichen Zugangsrechte zum Aufnahmeobjekt vorliegen. Für Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende Zugangsgenehmigungen entstehen, haftet der Auftraggeber.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen des Leistungsumfangs nach Auftragserteilung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Anpassungen des vereinbarten Honorars führen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer rechtzeitig über relevante Umstände zu informieren, die für die Durchführung des Auftrags bedeutsam sind. Dazu gehören insbesondere: Zugangsregelungen zum Objekt, Sicherheitsvorschriften auf Baustellen, zeitliche Einschränkungen sowie Ansprechpartner vor Ort. Versäumt der Auftraggeber diese Mitwirkungspflichten, trägt er die daraus entstehenden Mehrkosten.

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Fotografien sind urheberrechtlich geschützte Werke des Auftragnehmers gemäß dem österreichischen Urheberrechtsgesetz (UrhG, BGBl. Nr. 111/1936 idgF). Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.

Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht für die im Auftrag festgelegten Verwendungszwecke und Medien. Eine Weiterveräußerung oder Sublizenzierung der Bilder an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. Abweichende Nutzungsvereinbarungen (z.B. exklusive Nutzungsrechte, internationale Verwendung, zeitlich unbegrenzte Nutzung) sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Der Auftragnehmer behält das Recht, die erstellten Fotografien für eigene Werbezwecke, Portfolio-Präsentationen und Veröffentlichungen zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigten Gründen widerspricht.

Das Honorar wird projektbezogen vereinbart und in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Reise- und Fahrtkosten, Unterkunft, Drohnengebühren und sonstige Nebenkosten werden separat ausgewiesen und nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zulässig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Übergabe der finalen Bilder bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im unternehmerischen Verkehr auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Umstände, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, insbesondere für widrige Witterungsbedingungen, behördliche Auflagen, Zugangsverweigerungen oder Mängel am Aufnahmeobjekt. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe der Bilder geltend zu machen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO sowie des DSG 2018.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Jolveta

Jolveta ist ein Fotostudio mit Sitz in Innsbruck, spezialisiert auf die Architekturfotografie von Hochhäusern und Wohnkomplexen.

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